Standordnung

Standordnung

Wir weisen Sie darauf hin, dass selbst geladene Munition verboten ist.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass Vollmantelgeschosse für Langwaffen in unsere Anlage verboten sind.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Schießkinoteam.

  1. Rauchen und offenes Feuer sind innerhalb der Raumschießanlage verboten.
  2. Während des Besuches in der gesamten Schießkinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und in den vorgesehenen Ständern abzustellen.
  3. Ziel- und Anschlagübungen sind außerhalb der Schießanlage verboten.
  4. Gewehrriemen sind vor Schießbeginn von der Waffe zu entfernen.
  5. Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes innerhalb der Raumschießanlage Pflicht.
  6. Nur der Schütze, der auf der Schützenposition steht, darf seine Waffe laden und schießfertig machen.
  7. Im Schießstand ist die Mündung der Waffe immer in Richtung der Leinwand zu halten.
  8. Waffen sind nur bis zu einer max. Bewegungsenergie von 7000 Joule zugelassen.
  9. Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, Quecksilbermunition, nicht kenntlich gemachte Militärmunition und Schwarzpulverwaffen dürfen nicht verwendet werden. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht. Wiedergeladene Munition ist nur mit amtlichen Prüfzeichen (CIP) zugelassen.
  10. Bild und Tonaufnahmen innerhalb der Schießhalle sind verboten
  11. Der Verzehr von mittgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  12. Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 48 Std. vor der gebuchten Schießzeit werden mit 50 % der Mietkosten berechnet.
  13. Sollte eine Schießkinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenerstattung.
  14. Die Schieß-Zentrum Bayern GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießkinobesuchern verursacht werden. Der Besucher stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schießkinobesucher oder Dritter für vom Schießkinobesucher verursachten Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schießkinobesucher mitgebrachten Waffen, Zieloptik und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.
  15. Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z. B. Jagdhaftpflichtversicherung) nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.
  16. Falls der Schießstandnutzer das Inventar des Schießkinos beschädigt, werden ihm Reparatur- oder Erneuerungskosten in Rechnung gestellt. Dieses gilt für jegliche Schäden, je nach Beschädigung auch über die im Aushang bekannt gemachte Pauschale hinaus.
  17. Den Weisungen der Standaufsicht und Schießtrainern ist unbedingt  Folge zur leisten.
  18. Im Falle von Zuwiderhandlung gegen die Richtlinien und die Sicherheit kann der Teilnehmer von der Schießstandnutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist trotzdem fällig.
  19. Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.